Kittenkauf
Abgabebedingungen
Unsere Kitten sind sehr verspielt und verschmust und brauchen deshalb zwingend Kontakt zu Artgenossen. Aus diesem Grund verkaufen wir keine Kitten aus unserer Zucht in Einzelhaltung. Ausserdem achten wir insbesondere, wenn ein einzelnes Kitten unsere Zucht verlässt darauf, dass das Gspänli auch wirklich zu unserem Kitten passt.
Unsere Kitten sind zudem reine Wohnungskatzen. Wir verkaufen keine Kitten in unkontrollierten Freilauf. Ein gesicherter Balkon oder eingezäunter Garten ist jedoch sehr willkommen, aber kein Muss.
Medizin
Wir gewährleisten die folgenden medizinischen Grundleistungen:
• Das Kitten ist zum Zeitpunkt der Übergabe gesund (tierärztliches Gesundheitszeugnis)
• Es ist stubenrein und entwöhnt
• Es wurde mehrfach entwurmt
• Es wurde 2x gegen Katzenschnupfen / Katzenseuche geimpft
• Es stammt aus einem Leukose- und FIV-freien Katzenbestand
• Es besitzt einen Mikrochip
• Ausserdem sind alle unsere Liebhabertiere bei der Übergabe bereits kastriert
Die Kastration findet jeweils im Alter von 13 Wochen statt. Wir erleben immer wieder, dass sich Kitten in dem Alter wesentlich schneller vom Eingriff erholen als ältere Katzen. Bereits nach einigen Stunden toben sie wieder miteinander, als wäre nichts gewesen. Ausserdem ersparen wir den neuen Besitzern so den Stress, ihre Lieblinge bereits wenige Monate nach dem Einzug für diesen Eingriff zum Tierarzt zu bringen.
Wenn Sie möchten, informieren wir Sie gerne genauer über die Vorteile der Frühkastration.
Dokumente
Folgende Dokumente geben wir zusammen mit den Kitten an die neuen Besitzer ab:
• Stammbaum vom Koschka e.V.
• Internationaler Impfpass oder Schweizer Heimtierpass
• Tierärztliches Gesundheitszeugnis
Ausserdem bekommen die Kitten von uns auch immer das gewohnte Futter, Leckerlies und Spielzeug mit auf den Weg.
Übergabe
Um den Kleinen den Start ins neue Leben so einfach wie möglich zu gestalten, begleiten wir alle unsere Kitten jeweils persönlich in ihr neues Zuhause.
Unsere Katzenkinder sind jeweils mit 15 Wochen bereit für den Umzug. Der endgültige Übergabetermin liegt in unserem Ermessen und kann eventuell etwas variieren.
Anzahlung
Bei Vertragsunterzeichnung ist 1/3 des Kaufpreises als Anzahlung zu entrichten, damit das Kitten definitiv reserviert wird. Der Restbetrag wird dann erst bei der Übergabe des Jungtieres fällig. Reservationen sind nur nach geleisteter Anzahlung bindend.